B2B-SaaS-Nutzungsbedingungen für Traceyard
Stand: 10. August 2026
Rygad Limited
Workshop 1104, BLK C
Hong Kong Ind Ctr
489–491 Castle Peak Rd
Lai Chi Kok
Hong Kong
1.1 Anbieter der Software-as-a-Service-Plattform „Traceyard“ ist:
Rygad Limited
Workshop 1104, BLK C
Hong Kong Ind Ctr
489–491 Castle Peak Rd
Lai Chi Kok
Hong Kong
nachfolgend „Traceyard“ oder „Anbieter“.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung von Traceyard einschließlich der Webanwendung, Tracking-Infrastruktur, Dashboards, Schnittstellen, Integrationen und ergänzenden technischen Leistungen.
1.3 Traceyard richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Agenturen und sonstige Personen oder Organisationen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
1.4 Mit Registrierung oder Vertragsschluss bestätigt der Kunde, Traceyard ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu nutzen.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Traceyard ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.1 Traceyard stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software zur Erfassung, Verarbeitung, Zusammenführung, Analyse und Zuordnung von Marketing-, Shop-, Kampagnen-, Conversion- und Trackingdaten zur Verfügung.
2.2 Der Funktionsumfang kann insbesondere umfassen:
2.3 Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif und den bei Vertragsschluss in der Anwendung, im Bestellprozess oder auf www.traceyard.com dargestellten Leistungsmerkmalen.
2.4 Traceyard schuldet die technische Bereitstellung der vereinbarten Softwarefunktionen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Conversion-Raten, Werbekosten, ROAS-Werte, Skalierungsergebnisse oder sonstigen Marketingresultate garantiert.
3.1 Für die Nutzung von Traceyard ist grundsätzlich ein Nutzerkonto erforderlich.
3.2 Der Kunde hat bei Registrierung und Nutzung vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben zu machen.
3.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten und angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Nutzerkonten dürfen nur von den jeweils berechtigten Personen verwendet werden.
3.4 Der Kunde ist für die von ihm eingerichteten oder eingeladenen Nutzer sowie deren Handlungen im Rahmen seines Accounts verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
3.5 Der Kunde hat Traceyard unverzüglich über den Verdacht einer unbefugten Nutzung, kompromittierte Zugangsdaten oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle zu informieren und die verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
3.6 Die Anzahl der zulässigen Nutzer richtet sich nach dem gebuchten Tarif oder einer individuellen Vereinbarung.
4.1 Die Darstellung von Funktionen und Tarifen auf der Website oder innerhalb der Anwendung stellt grundsätzlich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Vertragsangebot abzugeben.
4.2 Der Kunde gibt durch Abschluss des Registrierungs- oder Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot auf Abschluss des entsprechenden SaaS-Vertrages ab.
4.3 Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Zahlungsbestätigung, Freischaltung des gebuchten Tarifs oder sonstige eindeutige Bereitstellung der kostenpflichtigen Leistung durch Traceyard zustande.
4.4 Individuelle Angebote, Enterprise-Vereinbarungen oder ausdrücklich schriftlich vereinbarte Sonderkonditionen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.
5.1 Die verfügbaren Tarife und Preise richten sich insbesondere nach dem gewählten Leistungsumfang und dem vereinbarten monatlichen Session-Volumen.
5.2 Als Session gilt eine nach der jeweils von Traceyard verwendeten technischen Messlogik erfasste Nutzungssitzung bzw. ein zusammenhängender Besuch einer angebundenen Website oder eines Shops. Traceyard kann die technische Messlogik weiterentwickeln, sofern der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5.3 Das im Tarif angegebene Session-Volumen ist Bestandteil des gebuchten Nutzungsumfangs.
5.4 Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, kann Traceyard den Kunden auf einen geeigneteren Tarif hinweisen, zusätzliche Nutzung technisch begrenzen oder für zukünftige Abrechnungszeiträume eine Anpassung des Tarifs anbieten. Eine automatische zusätzliche Vergütung oder automatische Tarifumstellung erfolgt nur, wenn dies im Bestellprozess oder in der Anwendung ausdrücklich als Bestandteil des gewählten Modells ausgewiesen ist.
5.5 Der Kunde darf Session-Zählungen, Events, Nutzungsvolumen oder sonstige abrechnungsrelevante Messwerte nicht manipulieren oder künstlich verfälschen.
6.1 Es gelten die bei Vertragsschluss im Bestellprozess oder in der Anwendung ausgewiesenen Preise.
6.2 Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich Preise im B2B-Verhältnis zuzüglich etwaiger anwendbarer Steuern, Abgaben oder vergleichbarer gesetzlicher Belastungen.
6.3 Wiederkehrende SaaS-Gebühren werden für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus oder entsprechend der im Bestellprozess angegebenen Abrechnungslogik fällig.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, für die steuerlich korrekte Abwicklung zutreffende Unternehmens-, Rechnungs- und Steuerdaten anzugeben. Bei grenzüberschreitenden Leistungen kann insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden.
6.5 Soweit ein Zahlungsdienstleister eingesetzt wird, kann die Zahlungsabwicklung ergänzend dessen Bedingungen unterliegen.
6.6 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann Traceyard nach angemessener vorheriger Mitteilung den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
7.1 Soweit im Bestellprozess nichts Abweichendes vereinbart wird, werden Traceyard-Abonnements monatlich abgeschlossen.
7.2 Monatliche Abonnements verlängern sich jeweils um einen weiteren Abrechnungsmonat, sofern sie nicht vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
7.3 Die Kündigung kann über eine in der Anwendung bereitgestellte Kündigungsfunktion oder über einen von Traceyard bereitgestellten Supportkanal in Textform erfolgen.
7.4 Eine anteilige Rückerstattung für bereits begonnene Abrechnungszeiträume erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine zwingende gesetzliche Verpflichtung oder abweichende Vereinbarung besteht.
7.5 Individuell vereinbarte Jahres-, Enterprise- oder Sonderverträge unterliegen den jeweils ausdrücklich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
7.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.1 Traceyard kann Preise für zukünftige Abrechnungszeiträume aus sachlichem Grund ändern, insbesondere aufgrund von Änderungen bei Hosting-, Infrastruktur-, API-, Lizenz-, Personal-, Sicherheits-, Compliance- oder sonstigen Betriebskosten oder aufgrund einer wesentlichen Erweiterung des Leistungsumfangs.
8.2 Wesentliche Preisänderungen werden dem Kunden vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.
8.3 Soweit eine Preisänderung für den Kunden wesentlich nachteilig ist und nicht ausschließlich auf zwingenden Steuern oder Abgaben beruht, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.
8.4 Traceyard darf Funktionen technisch weiterentwickeln, optimieren, ersetzen oder an geänderte technische Rahmenbedingungen anpassen, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
9.1 Traceyard bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von 100 Prozent wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein gesondertes Service Level Agreement vereinbart wurde.
9.2 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartung, Sicherheitsupdates, Infrastrukturstörungen, Netzwerkausfällen, höherer Gewalt, Angriffen, technischen Fehlern oder Störungen von Drittanbietern auftreten.
9.3 Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen gering gehalten werden.
9.4 Traceyard ist berechtigt, zur Abwehr erheblicher Sicherheitsrisiken notwendige Wartungs-, Schutz- oder Abschaltmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Tracking und Attribution von zahlreichen externen Faktoren abhängig sind, auf die Traceyard keinen vollständigen Einfluss hat.
10.2 Hierzu gehören insbesondere Browser- und Betriebssystembeschränkungen, Cookie- und Tracking-Einstellungen, Consent-Management-Systeme, Werbeblocker, Datenschutzfunktionen von Endgeräten, Netzwerkausfälle, Shop- und Checkout-Systeme, API-Änderungen, fehlerhafte Implementierungen, fehlende Events, fehlende Identifikatoren und technische Änderungen von Drittplattformen.
10.3 Traceyard garantiert daher weder eine hundertprozentige Erfassung sämtlicher Nutzer, Events oder Conversions noch eine vollständige Übereinstimmung mit Zahlen aus Shopsystemen, Zahlungsanbietern, Werbeplattformen oder anderen Tracking-Systemen.
10.4 Unterschiedliche Attributionsmodelle, Datenquellen, Zeitfenster, Deduplizierungsverfahren und Plattformlogiken können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Solche systembedingten Abweichungen stellen für sich genommen keinen Mangel dar.
10.5 Soweit Traceyard Conversion-Signale oder Events an Werbeplattformen übermittelt, liegt deren weitere Verarbeitung und Nutzung im Verantwortungsbereich der jeweiligen Plattform.
11.1 Traceyard kann Schnittstellen und Integrationen zu Drittanbietern bereitstellen, insbesondere zu Shopsystemen, Werbeplattformen, Analyse-, Zahlungs- oder sonstigen technischen Diensten.
11.2 Hierzu können insbesondere Meta, Google, TikTok, Shopify, WooCommerce, Shopware und weitere vom Kunden angebundene Systeme gehören.
11.3 Die Nutzung solcher Dienste kann eigene Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter voraussetzen.
11.4 Traceyard ist nicht für Verfügbarkeit, Funktionsweise, Datenqualität, Richtlinien oder Änderungen eines Drittanbieterdienstes verantwortlich.
11.5 Ändert, beschränkt oder beendet ein Drittanbieter eine API, Schnittstelle, Berechtigung oder Funktion, darf Traceyard die betroffene Integration anpassen, einschränken oder einstellen, sofern eine Fortführung technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
12.1 Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung von Traceyard in seinem Unternehmen verantwortlich.
12.2 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich,
12.3 Ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung dürfen über Traceyard keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO oder vergleichbare besonders sensible Daten verarbeitet werden.
12.4 Der Kunde darf Traceyard nicht für rechtswidrige Zwecke, unbefugtes Tracking fremder Angebote, Angriffe, Schadsoftware, missbräuchliches Scraping, Umgehung von Schutzmaßnahmen oder sonstige rechtswidrige Eingriffe nutzen.
13.1 Soweit Traceyard personenbezogene Daten eigener Kunden, Ansprechpartner oder Nutzer für eigene Vertrags-, Sicherheits-, Abrechnungs- oder Verwaltungszwecke verarbeitet, handelt Traceyard im Rahmen der jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften in eigener Verantwortlichkeit.
13.2 Soweit Traceyard im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von dessen Shopbesuchern, Endkunden, Leads oder sonstigen betroffenen Personen verarbeitet, handelt Traceyard grundsätzlich als Auftragsverarbeiter.
13.3 Soweit die DSGVO anwendbar ist, schließen die Parteien für eine Auftragsverarbeitung einen Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Datenschutzrechtliche Regelungen eines solchen Auftragsverarbeitungsvertrages gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.
13.4 Der Kunde bleibt für die Festlegung der Zwecke und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner Endnutzer- und Trackingdaten verantwortlich.
13.5 Traceyard erbringt keine Rechtsberatung und garantiert nicht, dass eine vom Kunden gewählte Tracking-Konfiguration ohne weitere Maßnahmen sämtliche datenschutz-, wettbewerbs-, telekommunikations- oder verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
14.1 Soweit die Nutzung von Traceyard Cookies, Local Storage, Pixel, SDKs, Browser-Identifikatoren oder sonstige Zugriffe auf Endgeräte umfasst, ist der Kunde dafür verantwortlich, hierfür erforderliche Einwilligungen und sonstige Rechtsgrundlagen sicherzustellen.
14.2 Tracking, das einer vorherigen Einwilligung bedarf, darf vom Kunden nur entsprechend dem tatsächlich erteilten Consent ausgelöst werden.
14.3 Die serverseitige Verarbeitung oder Weiterleitung von Daten führt nicht automatisch dazu, dass eine ansonsten erforderliche Einwilligung oder Rechtsgrundlage entfällt.
14.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine konkrete Implementierung und die angebundenen Marketingplattformen rechtlich zu prüfen und seine Endnutzer transparent zu informieren.
15.1 Sämtliche Rechte an Traceyard, insbesondere an Software, Quellcode, Benutzeroberflächen, Designs, Datenmodellen, Algorithmen, Dokumentationen, Marken und Kennzeichen, verbleiben bei Traceyard oder den jeweiligen Rechteinhabern.
15.2 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf den vertraglich vereinbarten Umfang beschränktes Recht, Traceyard für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
15.3 Eine Weitervermietung, Unterlizenzierung, Vervielfältigung, Dekompilierung, ein Reverse Engineering oder eine sonstige Verwertung außerhalb des Vertragszwecks ist unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.
15.4 Rechte an den vom Kunden eingebrachten Unternehmens-, Shop-, Kampagnen- und sonstigen Daten verbleiben beim Kunden oder den jeweiligen Rechteinhabern.
15.5 Traceyard darf vollständig anonymisierte oder ausreichend aggregierte Nutzungs- und Statistikdaten zur Fehleranalyse, Kapazitätsplanung, Produktverbesserung, Sicherheitsoptimierung und Erstellung allgemeiner Statistiken verwenden, sofern kein Rückschluss auf einzelne Personen oder Kunden möglich ist.
16.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
16.2 Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentliche Umsatz-, Kampagnen-, Kunden-, Strategie-, Sicherheits-, Zugangs- und technische Informationen.
16.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten und Offenlegungen gegenüber beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern bleiben unberührt.
17.1 Traceyard trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der im Rahmen des Dienstes verarbeiteten Daten.
17.2 Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, Originaldaten, die in seinen Shop-, Werbe-, CRM-, Zahlungs- oder sonstigen Ursprungssystemen vorhanden sind, entsprechend seinen eigenen betrieblichen Anforderungen zu sichern.
17.3 Nach Vertragsende kann der Zugang zur Plattform deaktiviert werden. Soweit Exportfunktionen bereitstehen, soll der Kunde benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende exportieren.
17.4 Personenbezogene Daten werden nach Vertragsende entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen und einem gegebenenfalls abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht, zurückgegeben oder anonymisiert, soweit keine zulässigen Aufbewahrungsgründe bestehen.
18.1 Technische Fehler sind Traceyard möglichst konkret und nachvollziehbar über die bereitgestellten Supportkanäle mitzuteilen.
18.2 Traceyard erhält eine angemessene Gelegenheit zur Analyse und Behebung eines reproduzierbaren Mangels.
18.3 Unerhebliche Abweichungen, kurzfristige Einschränkungen sowie Fehler, die auf Drittanbieter, externe Systeme oder eine fehlerhafte Konfiguration des Kunden zurückzuführen sind, begründen grundsätzlich keinen Mangel von Traceyard.
19.1 Traceyard haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
19.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
19.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Traceyard gezahlte Nettovergütung begrenzt.
19.4 Soweit gesetzlich zulässig und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist, haftet Traceyard bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeumsätze, reine Datenabweichungen, Kampagnenfehlentscheidungen oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen.
19.5 Traceyard haftet insbesondere nicht für Sperrungen oder Einschränkungen von Werbe-, Shop- oder sonstigen Drittanbieterkonten, Entscheidungen von Meta, Google, TikTok oder anderen Plattformen, API-Ausfälle oder technische Änderungen bei Drittanbietern, soweit diese nicht von Traceyard schuldhaft verursacht wurden.
19.6 Entscheidungen über Werbebudgets, Kampagnen, Zielgruppen, Gebote und sonstige Marketingmaßnahmen trifft ausschließlich der Kunde. Traceyard-Daten und Analysen sind eine technische Entscheidungsgrundlage, keine Erfolgsgarantie.
20.1 Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch seine Nutzung oder Konfiguration von Traceyard und werden hierdurch Ansprüche gegen Traceyard geltend gemacht, stellt der Kunde Traceyard im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
20.2 Traceyard wird den Kunden über entsprechende Ansprüche unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit geben, an der Verteidigung mitzuwirken.
20.3 Die Freistellung gilt nicht, soweit Traceyard den betreffenden Verstoß selbst verursacht oder zu vertreten hat.
21.1 Traceyard kann den Zugang vorübergehend einschränken oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung, erhebliche Sicherheitsrisiken, Angriffe, missbräuchliche Nutzung, erhebliche Zahlungsrückstände oder schwerwiegende Vertragsverstöße bestehen.
21.2 Soweit keine unmittelbare Gefahr besteht, wird der Kunde vorher informiert und erhält eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe.
Eine öffentliche Nutzung von Name, Logo oder Marke des Kunden als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden oder auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung.
23.1 Traceyard kann diese AGB für die Zukunft anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, neuer Funktionen oder geänderter Drittanbieter-Schnittstellen.
23.2 Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
23.3 Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben.
Traceyard darf das Vertragsverhältnis im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Unternehmensverkaufs, einer Verschmelzung oder Übertragung des Traceyard-Geschäftsbetriebs auf ein verbundenes oder übernehmendes Unternehmen übertragen, sofern die wesentlichen Rechte des Kunden hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
25.1 Soweit gesetzlich zulässig, gilt für das Vertragsverhältnis das Recht der Sonderverwaltungsregion Hongkong unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.
25.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hongkong.
25.3 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende datenschutzrechtliche Vorgaben, bleiben unberührt.
26.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
26.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
26.3 Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich Englisch oder eine andere Sprache vereinbart wird.
Rygad Limited · Traceyard · Stand: 10. August 2026